Allgemeinmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen in der Allgemeinmedizin:

Die so genannte „Gesundheitsuntersuchung“ (GU)  für alle Versicherten ab 35 Jahren umfasst:

  • eine  Anamnese (Befragung), eine körperliche Untersuchung,  Laboruntersuchungen (Blutzucker und Lipidprofil), einen Impfpaß-Check, sowie eine Urinuntersuchung und steht jedem ab 35 Jahren  alle 3 Jahre zu.

  • Zudem besteht vom 18. bis 35. Lebensjahr einmalig (!) die Möglichkeit eine GU durchzuführen.

Ab 35Jahren hat zudem jeder Versicherte alle 2 Jahre die Möglichkeit ein Hautkrebs-Screening machen zu lassen, welches ich ebenfalls durchführe.

Ab 45 Jahren können Männer jährlich die Krebsvorsorge machen lassen:

  • Diese umfasst Anamnese und Inspektion/Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane und Lymphknoten, sowie die Austastung des Enddarms/Prostata und eine abschließende Beratung.


Ab 50 Jahren beginnt die Früherkennung auf Darmkrebs (Beratung und jährlich Test auf okkultes Blut im Stuhl)

Ab 55 Jahren kommt die Option auf eine einmalige Darmspiegelung hinzu. Hier werde ich Sie beraten und alternativ besteht die Möglichkeit weiter alle 2 Jahre den Stuhltest zu machen, wenn die Darmspiegelung nicht erwünscht ist.

Ich empfehle allen unseren Patienten,  diese ihnen zustehenden Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen!!

Aber: Die Informationen der gesetzlichen Krankenkassen können zu der Annahme führen, daß Sie  nach einer so genannten "Gesundheitsuntersuchung" oder "Krebsvorsorgeuntersuchung" denken, dass sie gut versorgt sind.

Darum fühlen wir uns auch dazu verpflichtet, Ihnen zu sagen, was diese gesetzliche Vorsorge NICHT beinhaltet:
 

  • Kein EKG bzw Lungenfunktionsprüfung
  • Keine erweiterten Labor/Blutwerte (zB. großes oder kleines Blutbild, Nierenwerte, Leberwerte,  Langzeitzucker-Wert u.a.)
  • keine moderne enzymatische Stuhluntersuchung (Darmkrebs) und Test auf Blasenkrebs (sinnvoll ab 45 Jahre v.a. bei Rauchern)
  • keinen PSA-Test
  • keine Sonographie (Ultraschall)

 
Ich bin der Meinung, daß dies keine ausreichende Versorgung darstellt und als Ihr betreuender Hausarzt muss bzw. darf ich Ihnen das sagen.

Deshalb bieten wir Ihnen sinnvolle ergänzende Untersuchungen zur Kassenvorsorge an.

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für diese Leistungen jedoch nicht, da es Untersuchungen sind ohne konkreten Krankheitsverdacht, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen).
Diese sinnvollen Ergänzungen habe ich Ihnen in der Rubrik „ Zusatzleistungen--> Zusatzuntersuchungen“ zusammengestellt.